Freie und reglementierte Gewerbe in Österreich

Freie und reglementierte Gewerbe jakl Gastautorin everbill

In Österreich unterscheidet die Gewerbeordnung (GewO 1994) zwischen freien und reglementierten Gewerben: Für reglementierte Gewerbe brauchst du einen Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung oder facheinschlägige Praxis), freie Gewerbe darfst du ohne besonderen Nachweis ausüben. Beide brauchen aber eine Gewerbeberechtigung und lösen ab dem ersten Tag die SVS-Pflichtversicherung aus.

Was ist der Unterschied zwischen freien und reglementierten Gewerben?

§ 5 GewO 1994 legt den Grundsatz der Gewerbefreiheit fest: Jedes Gewerbe darf grundsätzlich ausgeübt werden, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Nur bei einem Teil der Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber zusätzlich einen Nachweis, dass du sie fachlich beherrschst — genau diese Gewerbe gelten als reglementiert und in § 94 GewO 1994 abschließend aufgezählt.

Merkmal Freies Gewerbe Reglementiertes Gewerbe
Nachweis nötig? Nein Ja — Befähigungsnachweis
Rechtsgrundlage § 5 GewO 1994 (Auffangkategorie) § 94 GewO 1994 (abschließende Liste)
Anmeldung Formlos beim Gewerbeamt/GISA Formlos, aber Nachweis muss vorliegen
Beispiele IT-Dienstleistungen, Werbeagentur, Handel Elektrotechnik, Friseur, Kosmetik
Gewerbeberechtigung nötig? Ja Ja

Wichtig: Bis 2017 gab es zusätzlich sogenannte Teilgewerbe mit vereinfachtem Nachweis — diese Kategorie wurde mit der Gewerberechtsnovelle zum 17.10.2017 abgeschafft (§ 382 Abs. 5 GewO). Seither gilt nur noch die Zweiteilung frei/reglementiert.

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Welche Gewerbe sind reglementiert?

§ 94 GewO 1994 listet die reglementierten Gewerbe abschließend auf. Eine Auswahl häufiger Beispiele:

Gewerbe § 94 GewO Befähigungsnachweis (Beispiel)
Baumeister Z 5 Bautechnik-Studium oder Meisterprüfung + Praxis
Elektrotechniker Z 16 Lehrabschluss + facheinschlägige Praxis
Gas- und Sanitärtechnik Z 25 Meisterprüfung oder gleichwertige Qualifikation
Friseur und Perückenmacher (Stylist) § 109 Meisterprüfung
Fußpflege (Fußpfleger:in) Z 23 Befähigungsprüfung
Kosmetik (Schönheitspflege) Z 42 Befähigungsprüfung
Massage Z 48 Befähigungsprüfung
Immobilientreuhänder (Makler/Verwalter) Z 35 Fachprüfung + Praxis
Sicherheitsgewerbe (Bewachung, Detektiv) Z 62 Befähigungsprüfung + Zuverlässigkeitsprüfung
Rauchfangkehrer Z 55 Meisterprüfung
Gastgewerbe Z 26 Befähigungsprüfung oder facheinschlägige Praxis

Details zur Anmeldung liest du in unserem Artikel zu Kleingewerbe anmelden. Ein konkretes Beispiel für ein reglementiertes Gewerbe mit eigenen Auflagen findest du unter Gastgewerbe gründen.

Welche Gewerbe sind frei?

Freie Gewerbe sind in der bundeseinheitlichen Liste der freien Gewerbe der Wirtschaftskammer erfasst. Dazu zählen unter anderem:

  • IT-Dienstleistungen und automatische Datenverarbeitung
  • Werbeagentur und Grafikdesign
  • Handelsgewerbe (Verkauf von Waren, soweit nicht reglementiert)
  • Unternehmensberatung ohne Bilanzbuchhaltungsbefugnis
  • Reinigungsdienste
  • Fotografie und Filmproduktion
  • Vermietung beweglicher Sachen
  • Personenbetreuung in Privathaushalten
  • Betrieb eines Solariums oder Tonstudios
  • Coaching und Mentaltraining

Die vollständige, aktuelle Liste findest du bei der WKO — Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe.

Welche Berufe brauchen gar keinen Gewerbeschein?

Manche selbständigen Tätigkeiten unterliegen laut § 2 GewO 1994 gar nicht der Gewerbeordnung, sondern eigenen Berufsgesetzen:

Beruf Rechtsgrundlage
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte Ärztegesetz, Zahnärztegesetz, Tierärztegesetz
Apotheker Apothekengesetz
Rechtsanwälte, Notare RAO, Notariatsordnung
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer WTBG
Ziviltechniker, Architekten Ziviltechnikergesetz (ZTG)
Psychotherapeuten Psychotherapiegesetz
Journalisten, Schriftsteller, Kunstschaffende Eigene Berufsausübung, keine GewO
Land- und Forstwirte § 2 Abs. 1 Z 1 GewO (Ausnahme)

Bei der Wirtschaftskammer musst du dich damit nicht anmelden. Meist gilt aber eine eigene Kammer-Pflichtmitgliedschaft (z. B. Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer), dazu kommt die Anmeldung beim Finanzamt.

Wie bekomme ich eine Gewerbeberechtigung?

Eine Gewerbeberechtigung brauchst du so oder so, egal ob frei oder reglementiert. Bei freien Gewerben reicht dafür die formlose Anmeldung. Bei reglementierten Gewerben musst du zusätzlich deinen Befähigungsnachweis vorlegen — fehlt der, kannst du bei der Gewerbebehörde eine individuelle Befähigung beantragen (Nachweis über einschlägige Praxis statt Prüfung). Die Anmeldung selbst läuft in beiden Fällen über das Unternehmensserviceportal (USP) oder direkt bei der Bezirkshauptmannschaft.

Wie funktioniert die SVS-Pflichtversicherung bei Gewerbeschein?

Mit der Gewerbeanmeldung entsteht automatisch die Pflichtversicherung bei der SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen — bis 2019 hieß sie SVA) — unabhängig davon, wie viel du tatsächlich verdienst. Das unterscheidet Gewerbetreibende von Neuen Selbständigen (Tätigkeiten ohne Gewerbeschein), bei denen die Pflichtversicherung erst ab Überschreiten der Versicherungsgrenze einsetzt.

Regelung Wert 2026
Beginn der SVS-Pflicht (Gewerbetreibende) Sofort mit Gewerbeanmeldung
Versicherungsgrenze Neue Selbständige 6.613,20 € Jahreseinkommen
Umsatzgrenze für Ausnahme-Antrag (Kleinunternehmer-Ausnahme) 55.000 € Jahresumsatz (seit 1.1.2025, davor 35.000 €, bis 2019 30.000 €)
Einkommensgrenze für Ausnahme-Antrag 6.613,20 € Jahreseinkommen
Unfallversicherung 12,95 €/Monat — bleibt auch bei Ausnahme pflichtig

Die Ausnahme von der Pflichtversicherung (§ 4 Abs. 1 Z 7 GSVG) kannst du beantragen, wenn Umsatz UND Einkommen unter den genannten Grenzen bleiben — UND zusätzlich eine dieser drei Bedingungen zutrifft:

  • Du warst in den letzten 60 Kalendermonaten maximal 12 Monate GSVG-pflichtversichert, ODER
  • Du hast bereits das Regelpensionsalter erreicht, ODER
  • Du hast das 57. Lebensjahr vollendet und die Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten (und wirst es absehbar auch künftig nicht)

Überschreitest du die Grenzen trotz Ausnahme-Antrag, verrechnet die SVS rückwirkend einen Zuschlag von 9,3 % — außer du meldest das Überschreiten selbst binnen 8 Wochen nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids. Details zu den laufenden SVS-Beiträgen findest du in unserem Artikel SVS-Beiträge für EPU.

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Häufige Fragen zu freien und reglementierten Gewerben

Was ist der Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe?

Bei reglementierten Gewerben (§ 94 GewO) musst du einen Befähigungsnachweis erbringen, z. B. eine Meisterprüfung oder facheinschlägige Praxis. Freie Gewerbe darfst du ohne besonderen Nachweis ausüben. Beide brauchen aber eine Gewerbeberechtigung.

Braucht ein freies Gewerbe auch eine Anmeldung?

Ja. Auch freie Gewerbe musst du beim Gewerbeamt bzw. über das Unternehmensserviceportal anmelden und bekommst eine Gewerbeberechtigung — nur der Befähigungsnachweis entfällt.

Was ist ein Befähigungsnachweis?

Der Nachweis fachlicher und kaufmännisch-rechtlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen — meist durch Meisterprüfung, ein einschlägiges Studium oder mehrjährige facheinschlägige Praxis. Fehlt er, kannst du eine individuelle Befähigung beantragen.

Welche Berufe sind weder frei noch reglementiert?

Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ziviltechniker oder Psychotherapeuten unterliegen eigenen Berufsgesetzen (§ 2 GewO) und brauchen keinen Gewerbeschein, dafür meist eine Kammer-Pflichtmitgliedschaft.

Ab wann muss ich mich bei der SVS versichern?

Bei einem Gewerbeschein entsteht die SVS-Pflichtversicherung automatisch mit der Anmeldung, unabhängig vom Einkommen. Eine Ausnahme kannst du nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen (siehe oben).

Wie hoch darf mein Umsatz für die SVS-Ausnahme sein?

Seit 1.1.2025 liegt die Umsatzgrenze für den Ausnahme-Antrag bei 55.000 € pro Jahr (davor 35.000 €, bis 2019 30.000 €). Zusätzlich darf dein Einkommen 6.613,20 € pro Jahr nicht übersteigen, und eine der drei Zusatzbedingungen (60-Monate-Regel, Pensionsalter oder 57-Jahre-Regel) muss zutreffen.

Was ist der Unterschied zwischen Gewerbetreibenden und Neuen Selbständigen?

Gewerbetreibende sind ab dem Tag der Gewerbeanmeldung pflichtversichert, unabhängig vom Einkommen. Neue Selbständige (Tätigkeiten ohne Gewerbeschein, z. B. viele freie Berufe) werden erst pflichtversichert, wenn ihr Einkommen die Versicherungsgrenze von 6.613,20 € pro Jahr übersteigt.

Gibt es noch Teilgewerbe in Österreich?

Nein. Teilgewerbe mit vereinfachtem Befähigungsnachweis wurden mit der Gewerberechtsnovelle zum 17.10.2017 abgeschafft. Seit damals gilt nur noch die Zweiteilung in freie und reglementierte Gewerbe.

Weiterführende Artikel

Stand: Juli 2026. Quellen: GewO 1994, WKO, SVS.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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