Steuern für Einzelunternehmen

Steuern gehören zum Leben, sowohl privat, als auch im Unternehmen. Wir geben einen kurzen Überblick, was es beim Gründen und Führen eines Einzelunternehmens in Sachen Steuer zu beachten gibt.

Welche Abgaben und Steuern sind für Einzelunternehmen relevant?

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Sozialversicherung

Einkommensteuer

Als Einzelunternehmer unterliegt man der Einkommensteuerpflicht, also denselben Steuersätzen, wie sie auch beispielsweise für einen Angestellten eines Unternehmens gelten. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen, müssen Sie dem Finanzamt innerhalb von 4 Wochen den Gewerbestandort bekannt geben. Einkünfte aus folgenden Bereichen fallen unter die Einkommensteuer:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte (Spekulationsgeschäfte, Veräußerung wesentlicher Beteiligungen etc.)

Die jeweils aktuell gültigen Steuersätze finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen. Als Einzelunternehmer sind Sie verpflichtet, die Einkommensteuer vierteljährlich im Voraus zu entrichten und zum Jahresabschluss eine Steuererklärung zu machen, um eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden oder Gutschriften zu erhalten.

Umsatzsteuer

Zusätzlich zur Einkommensteuer ist die Umsatzsteuer zu entrichten, diese gilt für alle Lieferungen und Leistungen. Der Regelsteuersatz beträgt 20%, Ausnahmen gibt es beispielsweise für Lebensmittel und Bücher, die mit 10% besteuert werden.

Unter 30.000 € jährlichen Umsatzes entfällt die Umsatzsteuer, allerdings sind Sie in diesem Fall auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt (siehe Kleinunternehmerregelung).

Sozialversicherung

Ein weiterer Aufwand, den Sie als Einzelunternehmer entrichten müssen, ist die Sozialversicherung. In jedem Fall, also unabhängig vom Umsatz Ihres Unternehmens, müssen Sie den Beitrag für die Unfallversicherung (8,90 € / monatlich, Stand 2015) entrichten. Überschreitet der Jahresumsatz 30.000 € beziehungsweise liegt Ihr Jahresgewinn über 6.453,36 € (Stand 2015), sind Sie zum Entrichten des regulären Sozialversicherungsbeitrags verpflichtet. Alles zum Versicherungsschutz für Selbständige erfahren Sie hier.

Weiterlesen:

Alles, was zur Steuererklärung 2015 für Selbständige zu tun ist

 

Michael Knoll
Michael Knoll
Michael Knoll
Ein Ideentrichter, hört zu, verdichtet und bringt auf den Punkt. Content Marketing, Social Media, Apps und alles was damit zu tun hat sind seine Spielwiese. Auf der kennt er die Regeln gut genug, um sie bei Bedarf auch zu brechen.

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