Steuererklärung Fristen: Behalten Sie diese Termine im Auge

Vor zwei Jahren habe ich mich selbständig gemacht. Letztes Jahr im Frühling habe ich dann meinen Steuerberater (einen guten Freund von mir) angerufen, wann ich denn meine Steuer machen sollte, bzw. was denn die “Steuererklärung Fristen” in Österreich sind. Er antwortete: “Was, das hast du noch nicht gemacht? Dann bleibt nur noch die Selbstanzeige – und das wird teuer.” Ich hätte am liebsten meinen dummen Schädel durch den Glasschreibtisch gerammt. Zwei Minuten später rief mich mein Freund erneut an. “April, April.”
Damit Ihnen nicht dasselbe passiert wie mir – auch wenn der 1. April schon vorbei ist – hier unser Artikel zum Thema “Steuererklärung Fristen”. Die folgenden Abgabetermine sollten Sie im Auge haben.

Steuererklärung Fristen: Das ist zu beachten

  • Die Einkommensteuererklärung
  • Wichtige Änderungen
  • Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?
  • Sonstige wichtige Fristen

Die Einkommensteuererklärung im Überblick

Die Einkommensteuererklärung ist die schriftliche Erklärung, mit der Sie das Finanzamt über Ihre Einkommensverhältnisse informieren. Die Einkommenssteuererklärung dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer. In Österreich besteht eine Pflicht zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Sie können Sie entweder selber abgeben oder einem Bevollmächtigten (meist ein Steuerberater) die “Ehre” erweisen.

Diese Berufsgruppen müssen eine Einkommensteuererklärung abliefern:

  • Buchführende Selbständige
  • Steuerpflichtige, deren Einkommen keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthält und 11.000 Euro überschreitet.
  • Steuerpflichtige, deren Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthält, daneben aber andere Einkünfte von mehr als 730 Euro eingegangen sind und das Einkommen 12.000 Euro überschreitet.
  • Einkünfte, die aus Kapitalvermögen bezogen wurden, die dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte).

Was ist neu?

Und wie jedes Jahr heißt es auch heuer wieder “alles bleibt anders”. Auch bei Steuerbelangen hat sich einiges im letzten Jahr getan. So gelten z.B. neue Einkommensteuertarife. Die bisherigen vier Steuerstufen werden ab 2016 auf sieben erhöht. Aber keine Sorge: Die ersten 11.000 Euro bleiben weiterhin steuerfrei. Außerdem wird der neue Spitzensteuersatz von 55 % ab 1 Million Euro von 2016 bis 2020 befristet und es gilt ab 2016 der neue Umsatzsteuersatz von 13 %. Mehr dazu lesen Sie hier.

Welche Formulare müssen Sie ausfüllen?

Sie sind verpflichtet, die Steuererklärung 2015 elektronisch einzureichen. Das Formular ist ab 1.1. 2016 auf FinanzOnline verfügbar.

Bilanzierer werden hier aufgefordert, die Bilanz 2015 und die Gewinn-und-Verlustrechnung einzureichen. Ein-Ausgaben-Rechner finden auf FinanzOnline das Formular E 1a, welches ebenfalls auszufüllen ist. Für Personen, die keinen Zugriff auf das WWW haben, gibt es das gute alte Formular E1 auch in Papierform.

Dazu besteht die Verpflichtung zur Einreichung über FinanzOnline nur für die Steuerpflichtigen, die Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müssen (Vorjahresumsatz mehr als 30.000 Euro).

(Info: Die Anmeldung zu FinanzOnline erfolgt persönlich bei einem Finanzamt. Die Anmeldung kann auch über eine Wirtschaftstreuhänderin/einen Wirtschaftstreuhänder erfolgen. Für Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer ist auch die Anmeldung mit der Bürgerkarte möglich.)

Fristen für dieses Jahr (Steuererklärung für 2015)

  • Abgabe der Steuererklärung in Papierform: 30. April 2016.
  • Elektronische Erklärungsabgabe (über FinanzOnline): 30. Juni 2016.

Sollten Sie die Fristen aus irgendwelchen Gründen nicht einhalten können, können Sie diese auf begründeten Antrag verlängern lassen. Ihr Steuerberater bzw. die Wirtschaftstreuhänderin kann die Frist sogar noch weiter aufschieben.

Fristen, die es sonst noch zu beachten gilt

Was? Fälligkeit
Steuererklärung 30. April 2016 in Papierform, sonst via FinanzOnline am 30. Juni 2016.
Umsatzsteuervoranmeldung Ab 100.000 Euro Umsatz: Am 15. des zweitfolgenden Kalendermonats. Zwischen 30.000 und 100.000 Euro Umsatz: Vierteljährlich jeweils am 15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar.
Versicherungsbeträge Vierteljährlich: Ende Februar, Ende Mai, Ende August und Ende November.
Abgaben für Mitarbeiter Ende Februar 2016 (bereits abgelaufen): Lohnzettel für das Jahr 2015. Dazu fallen laufend am 15. des Folgemonats der Dienstgeberanteil, Dienstgeberbeitrag und Lohnsteuer an.

Zücken Sie den Kalender und tragen Sie gleich die noch ausständigen Termine ein, damit es nicht zu Nachzahlungen kommt. Unwissen schützt vor Strafe nicht. Falls Sie noch Fragen zu Abgaben und Terminen haben oder wenn Sie einen Termin bereits verpasst haben, zögern Sie nicht und schreiben Sie uns!

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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