Selbständige Sozialversicherung – die häufigsten Fragen.

Die SVA bietet Kranken- und Pensionsversicherungsschutz für selbständig Erwerbstätige. Ausgenommen sind nur Land-Forstwirte. Die Unfallversicherung wird von der AUVA durchgeführt.

In diesem Artikel erfahren Sie,

  1. wann die Sozialversicherung für Selbständige gilt,
  2. wie hoch die Beiträge sind und
  3. welche Ausnahmen es gibt.

1. Selbständige Sozialversicherung: Ab welchem Zeitpunkt bin ich pflichtversichert?

Die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihr Unternehmen gegründet haben.
Ansonsten wird die SVA über das Finanzamt anhand der Einkommenserklärung informiert, wenn Sie als Selbständiger mehr als 6.453,36 Euro im Jahr verdient haben.

Falls Sie zusätzlich zu einer Anstellung mehr als 4.743,72 Euro im Jahr dazuverdienen, werden Sie ebenso automatisch bei der SVA pflichtversichert – egal ob Sie bereits bei der GKK versichert sind. Diese Grenze gilt auch, wenn eine Pension, ein Ruhe-/Versorgungsgenuss, Kranken- oder Wochengeld, Karenzgeld, Kinderbetreuungsgeld, Sonderunterstützung oder eine Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen wird.

Melden Sie den Übertritt von 6.453,36 Euro bzw. 4.743,72 in einem Kalenderjahr nicht, droht ein Beitragszuschlag von 9,3 %.

2. Wie hoch sind die Beiträge und wann sind sie fällig?

In der Krankenversicherung sind 7,65 %, in der Pensionsversicherung 18,50 % (Pensionsversicherung FSVG liegen bei 20 %) und in der Selbständigenvorsorge sind 1,53 % der Beitragsgrundlage zu entrichten. Die Beitragsgrundlage wird anhand des Einkommensteuerbescheids ermittelt, indem man das durchschnittliche Monatseinkommen mit den Versicherungsbeiträgen addiert. Die Beitragsgrundlage wird schließlich mit dem Beitragssatz (7,65 %, 18,59 % und 1,53 %) multipliziert und daraus ergibt sich die anfallende Summe. Der Beitrag zur Unfallversicherung wird über die AUVA abgewickelt und beträgt monatlich fix € 8,67.

Vier Mal im Jahr flattern die SVA-Erlagscheine ins Haus. Zu bezahlen sind diese jeweils am:

  • 28/29 Februar.
  • 31. Mai.
  • 31. August.
  • 30. November.

3. Welche Ausnahmen gibt es?

  • Auf Antrag des Versicherten kann die Beitragsschuld aufgrund der vorläufigen Beitragsgrundlage herabgesetzt werden,
    • soweit dies nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gerechtfertigt erscheint und
    • er glaubhaft macht, dass seine Einkünfte im laufenden Kalenderjahr wesentlich geringer als im drittvorangegangenen Kalenderjahr sein werden.
  • Startups werden im Rahmen des NEUFÖG entlastet.
  • Für Ärzte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, Rechtsanwälte und Ziviltechniker besteht eine Verpflichtung zum Abschluss einer Krankenversicherung. 

Sonstige Tipps

  • Angehörige, die nicht versichert sind, können sich mitversichern lassen.
  • Bei Bedarf kann man eine flexible Selbständigenvorsorge sowie eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.
  • Jungunternehmer aufgepasst: Falls die realen Gewinne über den Geschätzten liegen, kann es finanziell unangenehm werden. Man muss nämlich die Steuern für das Vorjahr nachzahlen und das Finanzamt stuft Sie in eine höhere Einkommensstufe ein. Die Versicherungsbeträge der SVA richten sich nach dem Jahreseinkommensbescheid. Da dieser im ersten Jahr noch nicht berechnet wurde, stuft die SVA GründerInnen in die fixe monatliche Bemessungsgrundlage von 537,78 Euro ein. ABER der Beitrag ist nur vorläufig für die ersten zwei Jahre und wird dann auf Basis des Einkommensteuerbescheids nachbemessen. Es steht also eine Nachzahlung an: Die Nachzahlung im “dritten verflixten Jahr”, die viele Jungunternehmen auf dem Gewissen hat. Sorgen Sie vor und legen Sie genug Geld auf die Seite, andernfalls kommt Ihnen die SVA entgegen, indem man die Beträge in Raten bezahlt.

Detaillierte Informationen finden Sie hier.

Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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