Registrierkassenpflicht 2024: Was Sie darüber wissen müssen

besser vorbereitet auf die Registrierkassenpflicht 2016

Die mit 1. Jänner 2016 geltende Registrierkassenpflicht wird unter Österreichs Kleinunternehmen und deren Interessenvertretern heiß debattiert. Viele sind verunsichert und fühlen sich vom Fiskus schikaniert. Rainer Trefelik, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Wien, ist besorgt:

“Die Beamten im Finanzministerium dürfen beim Thema Registrierkassenpflicht die Realität nicht komplett aus den Augen verlieren. Der administrative, finanzielle und technische Mehraufwand für die Kaufleute steht in keinerlei Verhältnis zu den von der Finanz erhofften Zusatzeinnahmen. Der Schaden für den Wirtschaftsstandort wäre enorm und nachhaltig.”

Doch ist die Registrierkassenpflicht wirklich Grund zur Sorge? Lesen Sie hier, das Sie über die Registrierkassenpflicht wissen sollten.

Was Sie über die Registrierkassenpflicht wissen müssen

  • Weshalb kommt die Registrierkassenpflicht?
  • Wer ist betroffen?
  • Ausnahmen bei der Registrierkassenpflicht
  • Die Kosten für die Umstellung
  • Profil der Registrierkassen-Landschaft

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Weshalb kam die Registrierkassenpflicht 2016?

Österreichs Unternehmen standen unter Generalverdacht, in die eigene Tasche zu wirtschaften: Die Finanz erhoffte sich von der neuen Kassenregelung, die Steuerhinterziehung zu unterbinden und mit den daraus gewonnen 900 Millionen Euro die Steuerreformen zu finanzieren.

Ab Jänner 2017 wurde die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKS-V) gültig, die zusätzlich eine elektronische Signatur am Kassenbeleg verlangt. Diese wird für stationäre Kassen über eine Chipkarte erbracht, die in das Kassensystem integriert wird, um sicherzustellen, dass die Umsätze manipulationssicher und lückenlos aufgezeichnet werden.

Wen betrifft die Reform?

Unternehmen, die einen Jahresumsatz von 15.000 Euro aufweisen und Barumsätze über 7.500 Euro tätigen. Zudem sind sie verpflichtet, dem Kunden den Kassabeleg auszuhändigen. Dieser muss den Beleg so lange aufbehalten, bis er die Geschäftsräumlichkeiten verlässt – für den Fall, dass die Finanzverwaltung kontrolliert (siehe Belegerteilungsverpflichtung). Zurzeit gibt es 200.000 Klein- und Kleinstunternehmen, die ihre Belege per Hand ausstellen.

Aber Achtung: Es gelten auch Zahlungen mit Kreditkarte, Bankomatkarte oder Gutscheine als Barumsatz. Nur Zahlungen über Banküberweisung gelten nicht als dieser.

Cloud-Anbieter

Anbieter von Kassasystemen in der Cloud sind hier besonders bewährt: Ihr Service steht jetzt schon zu Diensten, muss nicht extra installiert werden und die Hardware besteht aus einem einfachen Bon-Drucker. Falls es mit der Registrierkassensicherheitsverordnung noch Änderungen gibt, ist dies Sache des Anbieters: Der Nutzer braucht sich um nichts kümmern, es ist keine Hardware vor Ort notwendig, da die Signatur online erbracht wird.

Ausnahmen bei der Registrierkassenpflicht

Die Möglichkeit per Kassasturz abzurechnen, besteht weiterhin: Der Unternehmer zeichnet morgens den Inhalt der Kassa auf und vergleicht diesen mit dem Stand beim Kassaschluss. Die Differenz daraus ist die Tageslosung. Allerdings gilt das nur für Unternehmer, die Umsätze von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen oder anderen öffentlichen Orten ohne Verbindung zu einem fixen Geschäftslokal (“Kalte-Hände-Umsätze”) erwirtschaften, wie beispielsweise der mobile Eisverkäufer, Foodtrucks, der Maronibrater oder das Espresso-Mobil. Das gilt aber nur mit einem Umsatz unter 30.000 Euro pro Jahr – sonst kommt auch hier die Registrierkassenpflicht ins Spiel.

Online-Shops sind, unabhängig von ihrem Umsatz, von der Registrierkassenpflicht ausgenommen!

Profil der elektronischen Registrierkassen-Landschaft

Bei den Registrierkassen handelt es sich entweder um “Standalone”-Geräten, wie Registrierkassengeräte oder Einzelplatz-Computerkassen. Es gibt aber auch serverbasierte Aufzeichnungssysteme wie zum Beispiel Systeme zur Abwicklung von Online-Geschäften (wie everbill) oder Kassensysteme mit mehreren Eingabestationen. Darüber hinaus gibt es Waagen mit Kassenfunktion oder Taxameter.

Weitere Infos zu unserer Online Lösung zur Registrierkassenpflicht 2016 finden Sie hier.

Registrierkassenpflicht: besser mit everbill

everbill bietet ein Paket, welches kleinen Unternehmen eine kostengünstige all-inclusive Lösung für die Registrierkassenpflicht bietet. Online-Buchhaltung trifft hier eine Kassensoftware inklusive Bon-Drucker!

Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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