Rechnungsmerkmale: die Gesetze und Regeln

Sie sind Selbständiger und möchten wissen, welche Rechnungsmerkmale angegeben werden müssen, damit diese gültig sind? Wir sagen es Ihnen

Folgende Rechnungsmerkmale müssen all Ihre Rechnungen aufweisen:

Das muss auf einer Rechnung stehen, damit diese gültig ist:

  1. Name und Anschrift des Leistenden
  2. Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
  3. Ausstellungsdatum.
  4. Tag der Leistungen.
  5. UID-Nummer des Empfängers (Ust-Id-Nummer des Empfängers).
  6. Fortlaufende Rechnungsnummer.
  7. Beschreibung der Leistung (Art und Umfang).
  8. Entgelt für die Lieferung/Leistung.
  9. Steuersatz bzw. Hinweis auf Befreiung oder Übergang der Steuerschuld.
  10. Steuerbetrag (und Entgelt – netto)*.
  11. Kontodaten und UID-Nummer des Rechnungsstellers.

Musterrechnung für Fitnesstrainer und Personal Trainer

Achtung: Als Kleinunternehmer sind Sie umsatzsteuerbefreit.

Fallen Sie als Unternehmen oder Selbständiger unter die Kleinunternehmerregelung, müssen Sie auf all Ihren Rechnungen auf die Umsatzsteuerbefreiung hinweisen. Wenn Sie auf eine Formulierung wie z.B. „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“ vergessen, schulden Sie dem Finanzamt den Steuerbetrag, ohne die Vorsteuer abziehen zu dürfen.

Alle Informationen zur Kleinunternehmerregelung und zur Umsatzsteuer lesen Sie hier.

Rechnungsmerkmale der Ausnahmeregelung bei Kleinbetragsrechnungen

Rechnungen deren Gesamtbetrag EUR 400,– inkl. Umsatzsteuer nicht übersteigt:

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der
    Leistungen
  • Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe
  • Steuersatz
  • Ausstellungsdatum

Nähere Infos zu den Angaben auf Ihren Rechnungen:

Unbedingte Angabe Erklärung
Name und Anschrift des Leistungserbringers Name und Anschrift des Liefernden bzw. Leistenden.
Name und Anschrift des Empfängers Name und Anschrift Ihres Kunden bzw. Leistungs- und Rechnungsempfängers.
Ausstellungsdatum Ausstellungsdatum der Rechnung.
Tag bzw. Zeitraum der Leistung Tage der erbrachten Leistungen oder Zeitraum, über den sich die Leistung erstreckt hat.
UID-Nummer des Empfängers UID-Nummer des Empfängers (Ust-Id-Nummer des Empfängers).
Fortlaufende Rechnungsnummer Fortlaufende Rechnungsnummer (kann eine Kombination mehrerer Zahlen oder Buchstaben sein – muss aber fortlaufend und unveränderbar sowie einmalig sein) + Umsatzsteueridentifikations- oder Steueridentifikationsnummer.
Beschreibung der Leistung Beschreibung: Menge und Bezeichnung (Artikelnummer wenn vorhanden) oder Leistung (Art und Umfang).
Entgelt für die Leistung Nettobetrag des Entgelts für die verrechnete Lieferung bzw. Leistung (Währung angeben).
Steuersatz Hier werden die Steuersätze angegeben. Hinweis auf Befreiung der Umsatzsteuer.
Steuerbetrag Umsatzsteuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt.
Kontodaten und UID-Nummer des Rechnungsstellers Kontoinformation, wo das Geld überwiesen werden soll und UID-Nummer. NEU: Achtung, nach SEPA-Umstellung gilt nur noch IBAN und BIC als Zahlungsreferenz.


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Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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