Arbeiten in der Pension in Österreich

Sie haben Ihren wohlverdienten Ruhestand erreicht? Sehen Sie hier einen Überblick, wie viel Sie dazuverdienen dürfen und was Sie bei der Sozialversicherung beachten müssen, damit sich Ihr Zuverdienst auch rentiert.

Alle Infos zu: Arbeiten in Pension Österreich

  1. Zuverdienst zur Alterspension
  2. Zuverdienst bei Korridorversicherung
  3. Witwen-/Witwerpension
  4. Zuverdienst bei Frühpension
  5. Zuverdienst bei Pension aus gesundheitlichen Gründen
  6. Sozialversicherung
  7. Fazit

Zuverdienst zur Alterspension

Wenn Frauen die magische 60-er und Männer die 65-er Grenze erreicht haben, steht Ihnen eine Pension zu. Neben dieser Alterspension können Sie unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass sich die Pensionshöhe ändert. Allerdings zahlen Sie Sozial-und Pensionsversicherungsbeträge analog zu Ihrem Zuverdienst.

Wenn allerdings der Zuverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von 475,86 Euro pro Monat liegt, kommt die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung ins Spiel und seit 1. Jänner 2005 gilt dann der Höherversicherungsbeitrag.

Zuverdienst bei Korridorversicherung

In gewissen Fällen wurde durch die Pensionsharmonierung 2005 ein Pensionskorridor geschaffen.

Diese verfällt, wenn Sie die Geringfügigkeitsgrenze übertreten.

Witwen-/Witwerpension

Beziehen Sie neben Ihre Arbeitsverhältnis noch eine Pension, müssen Sie diese mit Ihrem Gehalt versteuern. Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung wird daher die Pension dem Gehalt bzw. Lohn zu addieren. Unter 12.000 brauchen Sie keine Steuern zu zahlen.

Zuverdienst bei Frühpension

Bei der vorzeitigen Alterspension dürfen Sie nur geringfügig arbeiten, um den Pensionsanspruch nicht zu verlieren. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2021 bei 475,86 Euro pro Monat. Diese müssen auf dem Lohnzettel aufscheinen. Bei Übertritt von nur einem Euro fällt die gesamte Pension für den Zeitraum der nicht geringfügigen Beschäftigung weg.

Zuverdienst bei Pension aus gesundheitlichen Gründen

Wenn Sie eine Pension aus gesundheitlichen Gründen erhalten (Berufsunabhängigkeitspension bei Angestellten, Invaliditätspension bei Arbeitern, Dienstunfähigkeitspension bei Beamten oder Erwebsunfähikgeitspension bei Selbständigen) muss man bei Pensionantritt die vorangegangene Erwerbstätigkeit aufgeben.

Für ein zusätzliches Einkommen bei einer Pension aus gesundheitlichen Gründen gilt:

  • Bei bis zu 1.154,06 € brutto aus Pension und Erwerbseinkommen wird die Pension nicht vermindert.
  • Zwischen 1.154,06 € und 1.731,15 € brutto wird der Anteil, der die Grenze übersteigt um 30 % vermindert.
  • Der Teil zwischen 1.731,15 € und 2.308,11 € wird um 40 % vermindert.
  • Alle Einkünfte über 2.308,11 € werden um 50 % vermindert.

(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

Wenn Sie das gesetzliche Pensionsalter von 60 Jahren für Freuen und 65 Jahren bei Männern erreicht haben, gibt es keine Zuverdienstgrenzen mehr. Die Pensionshöhe kann sich zur Pension aus gesundheitlichen Gründen allerdings ändern. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Pensionsversicherungsanstalt.

Die Sozialversicherung

Für Arbeitsverhältnisse über der Geringfügigkeitsgrenze werden die Sozialversicherungsbeiträge laufend abgezogen. Für Arbeitsverhältnisse unter der Geringfügigkeitsgrenze wird keine Sozialversicherung nachgefordert.

Die Sozialversicherungsbeiträge wurden für Arbeitsverhältnisse über der Geringfügigkeitsgrenze bereits laufend abgezogen. Die zusätzlich eingezahlten Pensionsversicherungsbeiträge erhöhen die Pension im Kontorecht. Für Arbeitsverhältnisse unter der Geringfügigkeitsgrenze zusätzlich zu einer Pension wird, anders als beim Arbeitsverhältnis, keine Sozialversicherung nachgefordert.

Fazit

Für alle Pensionsarten außer der Alterspension gilt: Dazuverdienen geht nur unter der Geringfügigkeitsgrenze! Aber das Dazuverdienen in der Alterspension ist alles andere als Geldscheffeln: Doppelte Steuern und Abgaben mindern das Einkommen drastisch, denn wer in der Pension arbeiten möchte zahlt weiterhin Pensions- und Krankenversicherung.

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Quellen: www.arbeiterkammer.at und help.gv.at

Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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